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Neuer Bildungsgang Maturität

Ab August 2026 bietet die FOS einen Bildungsgang Maturität an, der mittelfristig das 13. Schuljahr mit Schweizer Maturität ablösen wird.

Der Start erfolgt mit der 10. Klasse im August 2026. Die Einführung ist schrittweise bis 2029 geplant. Der Kanton Basel-Landschaft hat unser Konzept geprüft, insbesondere die Aufnahmebedingungen, die ihr auf unserer Webseite findet. Geplant ist, dass der Kanton per Anfang 2027 bei der Schweizerischen Maturitätskommission in Bern den Antrag auf eine gesamtschweizerische Anerkennung stellt. Sofern alle Bedingungen des Kantons erfüllt sind und die SMK-Anerkennung vorliegt, können erstmals im Jahr 2030 Maturitätsausweise ausgestellt werden.

Aufnahmebedingungen

Für den Eintritt in den Bildungsgang Maturität müssen die kantonalen Eintrittsbedingungen Ihres Wohnkantons erfüllt sein.

Schülerinnen und Schüler der Rudolf Steinerschulen Münchenstein, Mayenfels und Birseck dürfen gemäss Vereinbarung prüfungsfrei übertreten, wenn ein entsprechender Notenschnitt sowie eine Empfehlung der abgebenden Schule vorliegt, sofern sie den Wohnsitz im Kanton Baselland haben. Gerne beraten wir Sie persönlich bei Zulassungsfragen (matthias.jeker@fos.ch).

Wenn die Zulassung nur über eine kantonale Leistungsüberprüfung möglich ist, findet diese in der Regel im Februar vor Schuleintritt statt. Die Anmeldung muss im Januar erfolgen.

Anmeldefrist

Ein Anmeldung für den Bildungsgang Maturität ist bis Ende Januar notwendig, da eine allfällige Aufnahmeprüfung im Februar/März stattfindet.

Zulassungsbedingungen nach Wohnsitz

Aufnahme mit Wohnsitz Basel-Landschaft

Wer gemäss Wohnsitzkanton berechtigt ist, an ein Gymnasium überzutreten, kann in den Bildungsgang Maturität aufgenommen werden.

  • Öffentliche Schulen in Baselland: Es gelten die Bedingungen der Schullaufbahnverordnung Baselland. 
  • Rudolf Steiner Schulen Birseck, Münchenstein und Mayenfels: Ein prüfungsfreier Übertritt ist gemäss Vereinbarung mit dem Kanton Baselland möglich. Fragen Sie Ihre Klassenlehrperson nach den Bedingungen.
  • Rudolf Steiner Schule Basel: Ein Übertritt ist via Leistungsabklärung möglich; die Anmeldung muss im Januar erfolgen. 
  • Privatschulen in Baselland und Basel-Stadt mit Übertrittsvereinbarung mit Baselland: Ein prüfungsfreier Übertritt ist möglich.
  • Privatschulen in Baselland und Basel-Stadt ohne Übertrittsvereinbarung mit Baselland: Ein Übertritt ist via Leistungsabklärung möglich; die Anmeldung muss im Januar erfolgen. 

Gerne beraten wir Sie persönlich bei Zulassungsfragen (schulleitung@fos.ch).


Aufnahme mit Wohnsitz Basel-Stadt

Wer gemäss Wohnsitzkanton berechtigt ist, an ein Gymnasium überzutreten, kann in den Bildungsgang Maturität aufgenommen werden.

  • Öffentliche Schulen Basel-Stadt: Es gelten die Bedingungen der Schullaufbahnverordnung Basel-Stadt. 
  • Rudolf Steiner Schule Basel: Ein Übertritt ist via Aufnahmeprüfung in Basel-Stadt möglich; die Anmeldung muss im Januar erfolgen. 
  • Privatschulen mit Übertrittsvereinbarung mit Basel-Stadt (siehe auch Privatschulliste): Ein prüfungsfreier Übertritt ist möglich.
  • Privatschulen ohne Übertrittsvereinbarung mit Basel-Stadt (siehe auch Privatschulliste): Ein Übertritt ist via Aufnahmeprüfung in Basel-Stadt möglich; die Anmeldung muss im Januar erfolgen. 

Gerne beraten wir Sie persönlich bei Zulassungsfragen (schulleitung@fos.ch).


Aufnahme mit Wohnsitz Aargau

Wer gemäss Wohnsitzkanton berechtigt ist, an ein Gymnasium überzutreten, kann in den Bildungsgang Maturität aufgenommen werden (s. Verordnung über die Mittelschule).

Gerne beraten wir Sie persönlich bei Zulassungsfragen (schulleitung@fos.ch).


Aufnahme mit Wohnsitz Solothurn 

Wer gemäss Wohnsitzkanton berechtigt ist, an ein Gymnasium überzutreten, kann in den Bildungsgang Maturität aufgenommen werden.

Gerne beraten wir Sie persönlich bei Zulassungsfragen (schulleitung@fos.ch).

Aufnahmeverfahren

Das Aufnahmeverfahren besteht aus

  • einem Notenzeugnis der abgebenden Schule, das die Promotionsbedingungen des Wohnsitzkantons erfüllt,
  • einer zentralen Leistungsabklärung für Rudolf Steiner Schulen und Privatschulen, sofern keine Vereinbarung für einen prüfungsfreien Übertritt besteht
  • einer Empfehlung, wenn die abgebende Schule eine Rudolf Steiner Schule oder Privatschule ist,
  • einem Aufnahmegespräch mit dem Schüler oder der Schülerin und den Erziehungsberechtigten,
  • einer offiziellen Aufnahme durch die Schulleitung, die abschliessend entscheidet.

Ein Rekurs ist möglich und schriftlich an die Schulleitung zu richten. Die Schulleitung überprüft den Rekurs und entscheidet abschliessend.

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